Gesetzesgrundlage
Die Gesetzeslage ist EU-konform und transparent gestaltet. Klare Verhältnisse für diejenigen, die sicher agieren wollen.
STEUERABKOMMEN
Doppelsteuerabkommen Malta – Deutschland
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malta zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen. Steuern, die dieses Abkommen betreffen: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Vermögensteuer und Gewerbesteuer. Ein ganz besonderes Augenmerk verdient der Artikel 5 des bilateralen Abkommens. Hier wird beschrieben, dass die Oberleitung der Gesellschaft zwingend auf Malta stattzufinden hat. (www.doppelbesteuerung.eu)
Entsprechende Steuerabkommen bestehen auch mit anderen EU-Ländern.