Persönlich

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Mit einem persönlichen Gespräch den Grundstein legen.

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Montag – Freitag 09:00 – 17:00 Uhr

Gesetzesgrundlage

Die Gesetzeslage ist EU-konform und transparent gestaltet. Klare Verhältnisse für diejenigen, die sicher agieren wollen.

STEUERABKOMMEN

Doppelsteuerabkommen Malta – Deutschland

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malta zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen. Steuern, die dieses Abkommen betreffen: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Vermögensteuer und Gewerbesteuer. Ein ganz besonderes Augenmerk verdient der Artikel 5 des bilateralen Abkommens. Hier wird beschrieben, dass die Oberleitung der Gesellschaft zwingend auf Malta stattzufinden hat. (www.doppelbesteuerung.eu)

Entsprechende Steuerabkommen bestehen auch mit anderen EU-Ländern.