Im Überblick
Auf Malta wird weder eine Schenkungs- noch Erbschaftssteuer erhoben.
Erbschaftssteuer
Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, eine Dependance auf Malta zu gründen oder Ihren Firmensitz gänzlich auf die Mittelmeerinsel zu verlegen, beschäftigen Sie sich sicherlich mit vielen Themen, z.B. auch mit einer möglichen Erbschaftssteuer. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung sowohl in Deutschland als auch auf Malta, können wir Sie kompetent beraten und Ihnen zahlreiche Regularien an die Hand geben, um Ihr Vorhaben zu realisieren. So stehen wir Ihnen dann ebenfalls zur Seite, wenn es darum geht, einen Erbfall bestmöglich zu lösen.
Steuern im Erbfall
Auf Malta wird weder eine Schenkungs- noch Erbschaftssteuer erhoben. Sollte durch einen Erbfall ein Eigentumswechsel erforderlich sein, wird lediglich eine sogenannte Dokumentensteuer fällig. Diese beträgt 5% des Nachlasswertes – z.B. einer Immobilie – und 2% des Aktienwertes. Der Wert einer Immobilie wird in einem solchen Fall durch einen beauftragen Architekten oder Sachverständigen festgestellt. Das Bewertungsgutachten bildet anschließend die Grundlage für die Berechnung des Steuerbetrages. Zu zahlen ist die Erbschaftssteuer innerhalb eines Jahres ab dem jeweiligen Erbfall.
Handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, kann jeder Erbe separat die entsprechende Steuererklärung einreichen. So erlangt er z.B. bei Uneinigkeiten zwischen den Erben trotzdem die Möglichkeit zur Anteilseintragung im Grundbuch sowie zur Abgabe der notwendigen Deklaration der Erbschaftssteuer.
Beratungsthema Erbfall und steuerliche Gesetzmäßigkeiten
Über die Erbschaftssteuer hinausgehend können wir Sie natürlich noch in vielen weiteren Bereichen zum Thema Erbfall unterstützen. Dazu zählt der Punkt der Reduzierung und Vermeidung der Enteignung durch Übertragung ins Ausland. Wir prüfen für Sie, inwieweit die Vermeidung einer Grunderwerbssteuer möglich ist, welche Steuervorteile sich in Bezug auf den Erbfall realisieren lassen und wie Kosten im Allgemeinen gesenkt werden können.
Während unserer Beratungsgespräche haben wir Ihre Anforderungen an uns und Ihre Stärken im Blick. Wir unterstützen Sie in Ihrem Vorhaben und werden Ihnen auch in Bezug auf das Thema Erbschaftssteuer unser Wissen und unsere langjährige Erfahrung zur Verfügung stellen. Profitieren Sie von unserem Engagement und kontaktieren Sie uns am besten noch heute.