Im Überblick
Als deutsche Kapitalgesellschaft eine Malta-Holdinggesellschaft gründen
Malta Holding
Zur Struktur:
Als deutsche Kapitalgesellschaft gründen Sie eine Malta-Holdinggesellschaft, die wiederum eine Malta Trading Company gründet. Die Malta Trading Company wickelt dann das operative Geschäft ab. Der anfallende Gewinn wird mit 35% auf Malta versteuert. Auf Grund einer Besonderheit im maltesischen Steuerrecht werden die Steuern mit bis zu 6/7 erstattet, wenn der begünstigte Gesellschafter nicht auf Malta ansässig ist. Die Steuererstattung wird an die maltesische Holding geleistet, da die Gesellschafter im Ausland ansässig sind.
Einige Vorteile einer Malta Holding:
Die Steuer reduziert sich dementsprechend auf 5%. Nach dem gültigen Doppelbesteuerungsabkommen und der allgemein gültigen EU-Mutter-Tochter-Richtlinie kann nun die Malta Holding die Steuererstattung als Dividende an die deutsche Mutter überweisen. Bei diesem Vorgang werden nur noch 5% des Betrages nachversteuert. Aufgrund der anfallenden Kosten sollte man allerdings einen zu optimierenden Gewinn von mindestens 100.000,00 Euro im Jahr haben.