Im Überblick
Die Malta Foundation steht auf Platz 1 der europäischen Stiftungen.
Malta Stiftung
Zur Rechtsform:
Grundsätzlich kann jeder in Malta eine Stiftung einrichten. Die Errichtung erfolgt durch die Eintragung mit einer notariellen Beurkundung in das öffentliche Register. Die Stiftung stellt nach Eintragung eine eigene Rechtspersönlichkeit dar. Die Begünstigten einer Stiftung müssen in der Errichtungsurkunde nicht erwähnt werden, sie können in einer nicht einzutragenden Zweiturkunde aufgelistet werden. Auf diese Weise wird für die Begünstigten 100 % Anonymität gewahrt.
Einige Vorteile der Malta Foundation:
Auf diese Weise wird für die Begünstigten 100 % Anonymität gewahrt. Es gibt auf Malta kein öffentliches Online-Register für Stiftungen. Die Errichtung einer maltesischen Stiftung kann auch vollständig anonym erfolgen. Der Stiftungsgeber wird hier durch einen Treuhänder ersetzt. Auf diese Weise ist es möglich, dem Wunsch des Stiftungsgebers nach Anonymität zu entsprechen. Die Stiftung nach maltesischem Recht darf selbst keine kommerziellen Aktivitäten ausüben, sich aber an solchen beteiligen. Die Stiftung kann Gesellschafter von GmbHs sein, Immobilien besitzen, Vermögen verwalten und vieles mehr.
Als Gesellschafter kann die Stiftung einer Malta Limited die Erstattung der Körperschaftsteuer von bis zu 6/7 einfordern, sofern die Begünstigten nicht in Malta ansässig sind. Das bedeutet, dass die Nettobesteuerung der internationalen Aktivitäten bei nur 5 % liegt. Die steuerliche Rückerstattung würde dem Stiftungsvermögen zugeführt werden (Erlass L.N. 312/2010).