Persönlich

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Mit einem persönlichen Gespräch den Grundstein legen.

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Montag – Freitag 09:00 – 17:00 Uhr

Gründung

ETC Kernkompetenz

Zuhören ist unsere Kernkompetenz: In einem persönlichen Gespräch lernen wir uns kennen und stecken Ihre Möglichkeiten ab.

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STRATEGIEPAPIER

Angebote werden bei euroTax Consulting massgeschneidert: Im Anschluss ans Gespräch bereiten wir Ihnen Ihr persönliches Strategiepapier vor.

UMSETZUNG

Behördengänge und Co nehmen wir Ihnen ab: Überlassen Sie uns die Arbeit – wir hören uns monatlich und besprechen die aktuellen Vorgänge und Resultate.

GEWINNE REALISIEREN

Schliesslich kommt die «Erntezeit»: Wir sorgen dafür, dass Ihre anvisierten steuerlichen Vorteile geltend gemacht werden und begleiten Sie bis zur Rückerstattung.

Rechtsformen

Auch für kleinere und mittelständische Unternehmen ist der Finanzplatz Malta steuerlich interessant. Das maltesische Steuerrecht sowie ein  Doppelbesteuerungsabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland ermöglichen völlig legal eine Strukturierung und Optimierung Ihrer Kapitalertragsteuern.

 

Einige Vorteile einer maltesischen Gesellschaft (Ltd.):

– Schnelle Registrierung einer Steuernummer (ca. 3 Wochen)
– Mindeststammkapital von lediglich 1.165,00 Euro
– Hohes Steuersparpotenzial legal und klar strukturiert (bis 95 %)
– Einfaches unternehmerfreundliches Recht
– Vermeidung von Haftungsrisiken
– Anonym und diskret
– Attraktiv für Unternehmen aus dem Online- und Lizenzgeschäft
– Geschäftsführer der Ltd. kann auch eine juristische Person sein
– Kaum Beschränkungen in der Geschäftstätigkeit
– Geschäftsführer und Gesellschafter dürfen Wohnsitz im Ausland haben
– Höchster Datenschutz
– Niedrige laufende und administrative Kosten

Als deutsche Kapitalgesellschaft gründen Sie eine Malta-Holdinggesellschaft, die wiederum eine Malta Trading Company gründet. Die Malta Trading Company wickelt dann das operative Geschäft ab. Der anfallende Gewinn wird mit 35 % auf Malta versteuert. Auf Grund einer Besonderheit im maltesischen Steuerrecht werden die Steuern mit bis zu 6/7 erstattet, wenn der begünstigte Gesellschafter nicht auf Malta ansässig ist. Die Steuererstattung wird an die maltesische Holding geleistet, da die Gesellschafter im Ausland ansässig sind.

Die Steuer reduziert sich dementsprechend auf 5 %. Nach dem gültigen Doppelbesteuerungsabkommen und der allgemein gültigen EU-Mutter-Tochter-Richtlinie kann nun die Malta Holding die Steuererstattung als Dividende an die deutsche Mutter überweisen. Bei diesem Vorgang werden nur noch 5 % des Betrages nachversteuert. Aufgrund der anfallenden Kosten sollte man allerdings einen zu optimierenden Gewinn von mindestens 100.000,00 Euro im Jahr haben.

PERSÖNLICH

TERMIN VEREINBAREN

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch. Wir freuen uns bereits darauf, Sie kennenzulernen. Gerne besuchen wir Sie auch in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Und: Willkommen auf Malta!