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Malta Residence und Visa Programm

Die Investitionsmigration in Malta hat in den letzten vier Jahren exponentiell zugenommen, was zum Teil auf die Einführung des Malta Residency and Visa Programme (MRVP) zurückzuführen ist. Das MRVP wurde 2015 eingeführt, um eine weitere wettbewerbsfähige Einwanderungsoption zu bieten. Seit seiner Einführung wurde das MRVP zweimal aktualisiert; die Änderungen von 2017 trugen zur weiteren Konsolidierung der Gesetzgebung bei, während sich die Änderungen von 2018 auf die Ausweitung der Investitionskriterien des Programms konzentrierten.

Ursprünglich war im Rahmen des MRVP-Programms vom Hauptantragsteller ein wirtschaftlicher Beitrag von 30 000 EUR zu leisten, wobei 5 500 EUR nicht erstattungsfähig und in der Antragsphase zu zahlen waren und der Restbetrag bei der grundsätzlichen Genehmigung fällig wurde. Der Antragsteller musste außerdem Wohneigentum in Malta erwerben oder pachten und 250.000 EUR in maltesische Staatsanleihen investieren, die er für mindestens 5 Jahre halten musste.

Mit den Aktualisierungen von 2017 wurde ein zusätzlicher wirtschaftlicher Beitrag in Höhe von 5.000 EUR pro Eltern- oder Großelternteil des Hauptantragstellers oder Ehegatten eingeführt, der bei der grundsätzlichen Genehmigung fällig wird.

Die Änderungen von 2018 traten nach der Veröffentlichung im maltesischen Amtsblatt (Nr. 20.056 vom 14. September 2018) in Kraft und betrafen vor allem die Investitionsanforderungen. Der Investitionsbetrag sowie die Mindestlaufzeit von 5 Jahren sind gleich geblieben, wobei sich die Änderungen insbesondere auf die Qualifizierungskriterien der Investition selbst beziehen.

Während früher nur in maltesische Staatsanleihen (d. h. vom maltesischen Finanzministerium ausgegebene Anleihen) investiert werden durfte, ist es dem Hauptantragsteller mit den Änderungen von 2018 möglich, an der maltesischen Börse notierte Aktien und Unternehmensanleihen zu erwerben, um diese Anforderung zu erfüllen. Die Investition in diese Wertpapiere kann auch durch eine Anlage in kollektive Kapitalanlagen erfolgen, die zugelassen und ebenfalls auf der offiziellen Liste der maltesischen Börse aufgeführt sind.

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