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Startup Program Malta

In Zusammenarbeit mit Malta Enterprise hat die Agentur Residency Malta ein neues Aufenthaltsprogramm für Begünstigte im Rahmen des Malta Start-Up Residence Programme eingeführt. Ähnlich wie die Aufenthaltsgenehmigung für Nomaden soll das Malta Start-Up Residence Programme unternehmerisch orientierte Personen anziehen, die ihr neues Unternehmen in Malta gründen wollen.

Um einen Antrag im Rahmen dieses Programms stellen zu können, müssen die Antragsteller die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • Sie haben die konkrete Absicht, ihr Unternehmen in Malta aufzubauen und/oder zu erweitern.
  • Sie müssen Gründer oder Mitbegründer eines Unternehmens sein, das seit höchstens 7 Jahren registriert ist und die folgenden Anforderungen erfüllt:
  • Es wurde nicht durch eine Fusion gegründet
  • Es hat bisher noch keine Gewinne ausgeschüttet
  • Es hat nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen.
  • Der Gründer und/oder die Mitgründer müssen physisch und greifbar in Malta präsent sein, sowohl was den Wohnsitz (physische Präsenz) als auch was die Geschäftstätigkeit betrifft.

Daher müssen die Begünstigten auch ihre Steuern in Malta zahlen.

  • Sie müssen im Besitz einer Krankenversicherung sein, die alle Risiken in Malta abdeckt.
  • über ausreichende finanzielle Mittel auf seinem/ihrem eigenen Bankkonto verfügen, um seinen/ihren Lebensunterhalt und den anderer unterhaltsberechtigter Personen zu bestreiten.
  • Sie müssen ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorweisen können und dürfen keine Gefahr für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ordnung, die öffentliche Gesundheit oder das öffentliche Interesse Maltas darstellen.
  • Es dürfen keine früheren Anträge auf einen Aufenthaltsstatus oder die Staatsbürgerschaft in Malta oder im Ausland abgelehnt worden sein.
  • Sie dürfen nicht die Staatsangehörigkeit von Afghanistan, Nordkorea, Iran, der Demokratischen Republik Kongo, Somalia, Südsudan, Sudan, Syrien, Jemen oder Venezuela besitzen oder enge Beziehungen zu diesen Ländern unterhalten.
  • Sie müssen eine materielle Investition und/oder ein eingezahltes Aktienkapital von mindestens 25.000 € vorweisen.
  • Das neu gegründete Unternehmen muss in einem der folgenden Wirtschaftszweige tätig sein:
    1. Herstellung
    2. Software-Entwicklung
    3. Industrielle Dienstleistungen analog zum verarbeitenden Gewerbe
    4. Gesundheit, Biotechnologien, Pharmazeutika und Biowissenschaften
    5. Öko-Startups
  • Sonstige innovative Wirtschaftstätigkeiten, die durch Wissen und Technologie ermöglicht werden

Ein förderfähiges Unternehmensprojekt muss mindestens zwei der folgenden Anforderungen erfüllen:

  1. Der Vorschlag von Dienstleistungen und/oder Produkten, die neu, innovativ oder im Vergleich zu ähnlichen Produkten auf dem Markt wesentlich verbessert sind
  2. Das Angebot von Dienstleistungen und/oder Produkten, die das Potenzial haben, auf verschiedenen geografischen Märkten Einkommen zu erzielen
  3. Verwendung von Verfahren, die im Vergleich zu den in den derzeitigen ergänzenden Aktivitäten verwendeten Verfahren neu oder wesentlich verbessert sind
  4. Die Zusammenarbeit mit dem maltesischen Unternehmen muss während der gesamten Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsgenehmigung bestehen.
  5. Alle unmittelbaren Familienangehörigen müssen auf dem Antrag aufgeführt sein und Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis mit der gleichen Gültigkeit wie der Sponsor haben (es gelten weitere Anforderungen)
  6. Es muss ein Geschäftsplan auf der von der Behörde bereitgestellten Vorlage eingereicht werden.
  7. Der Antrag kann auch von Hauptmitarbeitern gestellt werden, die für das Start-up von Bedeutung sind, über spezielle Fähigkeiten verfügen und ein Mindestgehalt von 30.000 € pro Jahr verdienen (es gelten weitere Voraussetzungen)
  8. Zahlung der entsprechenden Gebühren, die wie folgt lauten:

          750 € für jeden erwachsenen Antragsteller und jede unterhaltsberechtigte Person 82,50 € an die Identity Malta Agency für jeden ausgestellten Aufenthaltstitel.


Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens wird den Antragstellern eine Aufenthaltsgenehmigung für einen Zeitraum von drei Jahren ausgestellt. Diese kann um weitere fünf Jahre verlängert werden, wenn die Behörde bestätigt, dass das Start-up weiterhin tätig ist und die Begünstigten die Anforderungen weiterhin erfüllen.